Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt in der Kindheit (sexueller Missbrauch)
Kinder sind darauf angewiesen, dass Erwachsene sie in ihrer Entwicklung anregen, unterstützen und begleiten und ihr Bedürfnis nach Liebe, Zärtlichkeit und Schutz erfüllen. Dabei müssen Kinder und Jugendliche darauf vertrauen können, dass Erwachsene dieser Aufgabe gerecht werden.
Wenn Erwachsene Kinder zur Befriedigung der eigenen sexuellen Interessen und Bedürfnisse ausnutzen, wird das Vertrauen der Kinder zutiefst verletzt und ihre Entwicklung grundsätzlich gefährdet.
In Deutschland ist etwa jedes 3. bis 5. Mädchen und jeder 7. bis 12. Junge von sexuellen Übergriffen betroffen. Nur wenige Fälle von sexuellem Missbrauch werden angezeigt. Die Dunkelziffer ist enorm hoch.
Was ist sexueller Missbrauch?
Unter sexuellem Missbrauch versteht man jede sexuelle Handlung, die durch Erwachsene oder Jugendliche an, mit oder/und vor einem Kind vorgenommen wird. Der Täter bzw. die Täterin nutzt dabei die körperliche, psychische, geistige und sprachliche Unterlegenheit des Kindes aus, um seine/ihre Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
(Unabhängiger Beauftragter sexueller Missbrauch des Bundes, aktuelle Homepage).
Dazu gehören auch:
- Sexuelle Handlungen mit indirektem oder ohne Körperkontakt
- Exhibitionismus
- Nötigung des Kindes, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen
- Nötigung des Kindes, sich pornographisches Material anzusehen
Jede sexuelle Handlung an Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist nach §176 STGB strafbar, egal in welchem Zusammenhang. Bei Schutzbefohlenen gilt dies über das 14. Lebensjahr hinaus.
Auswirkungen und Symptome von sexueller Gewalt bei Kindern können vielfältig sein. Einige Kinder zeigen aber auch keinerlei Verhaltensauffälligkeiten.
Da alle genannten Symptome auch Ausdruck anderer kindlicher Belastungen sein können, gibt es letztendlich keine eindeutigen Hinweise für sexuellen Missbrauch.
Umso wichtiger ist es, hinzusehen und mögliche Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes genau, individuell und in seinem Lebenskontext zu betrachten.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind von sexueller Gewalt betroffen ist, sollten Sie damit nicht alleine bleiben.
Wenden Sie sich an eine Fachberatungsstelle!
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!
Gemeinsam können wir überlegen, wie Ihr Verdacht einzuschätzen ist, welche Handlungsschritte der vorliegende individuelle Fall erfordert und wann der Zeitpunkt gekommen ist, aufgrund einer evtl. stattfindenden Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) einen Helferkreis zu initiieren und das Jugendamt oder andere Stellen einzuschalten.