Vergewaltigung
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung sind extreme Formen der Machtdemonstration von Männern und Gewaltverbrechen, bei denen Sexualität als Mittel zum Zweck der Demütigung und Unterwerfung eingesetzt wird. In Deutschland werden jährlich etwa 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Die Dunkelziffer ist beträchtlich höher!
Für jede Frau und jedes Mädchen ist eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung eine der massivsten Verletzungen ihrer Persönlichkeit. Während der Tat erleben sich die Frauen als erniedrigt, wertlos und ohnmächtig. Sie stehen (Todes-) Ängste aus und können nicht glauben und realisieren, was ihnen gerade geschieht. Das Vertrauen in das eigene Urteils-, Reaktions- und Handlungsvermögen wird im Kern erschüttert. Der Glaube an die persönliche Sicherheit und die eigene Unverletzlichkeit geht verloren.
Vergewaltigung in Ehe und Partnerschaft
Vergewaltigung verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dies gilt auch in der Ehe und ist seit 1997 strafbar. Die "eheliche Pflicht" sich hinzugeben, gibt es nicht. Wenn der Vergewaltiger der eigene Partner oder ein Freund ist, ist das Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit besonders schwer erschüttert, weil es unvorstellbar ist, von einem vertrauten Menschen derart verletzt zu werden.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Strafrecht
Im Juli 2016 hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, das Sexualstrafrecht zu reformieren. Es kam endlich zu einem Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Künftig kommt es für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die Betroffene sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über den erkannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat. Es gilt also endlich „Nein heißt nein“.
Schritte nach einer Vergewaltigung
Opfer einer Sexualstraftat befinden sich psychisch in einem Ausnahmezustand. Viele Frauen schämen sich für das, was ihnen angetan wurde, obwohl sie keine Schuld daran tragen. Das hat zur Folge, dass es ihnen oft schwerfällt, mit dieser Tat an die Öffentlichkeit zu gehen und eine Entscheidung zu treffen, ob sie die Tat anzeigen möchten.
Auch wenn Sie sich momentan nicht zu einer Strafanzeige entschließen, sollten Sie dennoch nicht auf die Sicherung von Beweismitteln (z.B. Sperma, Verletzungen) verzichten. Diese lassen sich nur innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Tat nachweisen. Im Falle eines Strafverfahrens sind diese Befunde ausschlaggebend für die Überführung des Täters bzw. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Vielleicht möchten Sie ja zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten. Das ist nämlich noch bis zu 20 Jahre nach der Tat möglich.
Im Rahmen der Anonymen Spurensicherung (ASS) können die Spuren nach ärztlicher Untersuchung und eine Verletzungsdokumentation kostenlos und anonym in der Frauen- und Kinderklinik St. Louise in Paderborn gesichert und für einige Zeit anonymisiert beim Rechtsmedizinischen Institut in Münster gelagert werden.
Obwohl es Ihnen vielleicht sehr unangenehm ist und schwerfällt: waschen und duschen Sie sich nicht vor der Untersuchung. Bewahren Sie alle getragenen Kleidungsstücke und alles, was Sie am Körper getragen haben, auf und reinigen Sie Ihre Kleidung nicht.
Hören Sie dazu auch den Beitrag von Radio Hochstift zur Anonymen Spurensicherung.