Stalking/Cyberstalking

„Stalking“ (engl. to stalk : sich anpirschen, nachstellen) bedeutet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen gegen dessen Willen. Fast 12% aller Menschen werden im Laufe ihres Lebens mindestens einmal gestalkt. Mit 80% sind Frauen deutlich häufiger betroffen als Männer. Die Dunkelziffer der von Stalking betroffenen Personen dürfte weitaus höher liegen. Häufig wird Stalking mit digitalen Hilfsmitteln ausgeführt (Cyberstalking). Dadurch wird die Nachstellung permanenter und oftmals weniger fassbar. Der Täter kann schneller, massenhafter, zu jedem Zeitpunkt, mit einer größeren Reichweite und Beständigkeit, zugleich selbst anonym tätig sein und in den privaten Raum und an private Daten der Betroffenen kommen. 

Ziel des Stalkers ist es, mit allen Mitteln auf sich aufmerksam zu machen und den Kontakt gegen den Willen der Betroffenen aufzunehmen oder zu halten. Er versucht, das Opfer psychisch unter Druck zu setzen oder ihm in einer anderen Form zu schaden. Dieses Ziel verfolgt er hartnäckig aus unterschiedlichen, auch wechselnden Motiven: u.a. Beziehungswunsch, Liebeswahn, Macht, Rache, Kontrolle. Es handelt sich nicht um Personen, die es nur "ein bisschen übertreiben", es "gut meinen" oder die Betroffene verehren. 

Stalker wollen sich im Leben ihrer Opfer festsetzen, sie kontrollieren und Macht ausüben. Sie drängen sich ihren Opfern auf, um einzuschüchtern, Furcht zu erregen und sie in die Enge zu treiben. Oft haben sie einen verzerrten Blick auf die Realität und suchen die Schuld beim Opfer.

STALKING HAT MIT LIEBE NICHTS ZU TUN. 

Typische Formen der Belästigung sind unter anderem:

  • Telefonterror, SMS, massenhafte E-Mails zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • "Liebesbezeugungen" wie Liebesbriefe, Blumen, Geschenke
  • Verfolgen und Auflauern, z.B. vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz, dem Supermarkt
  • Verbreitung von Lügen, Beleidigungen, Verleumdungen, häufig über das Internet
  • Waren- bzw. Annoncenbestellungen auf den Namen des Opfers
  • Ausspionieren des gesamten Tagesablaufes, des Bekanntenkreises und der persönlichen Daten der Betroffenen mithilfe von Spionage-Apps, Smartphoneeinstellungen und Passwortdiebstahl
  • Identitätsdiebstahl, z.B. durch Anmeldung des Opfers in Internetkontaktbörsen oder Registrierung von fake-accounts unter dem Namen des Opfers
  • Sachbeschädigungen an Türen, Autos, Briefkästen etc.
  • Eindringen in die Wohnung des Opfers
  • Bedrohung bis hin zu gewalttätigen Übergriffen

Die Folgen sind für die Betroffenen gravierend. Sie haben Angst um die eigene Sicherheit, berichten u.a. von verringertem Selbstvertrauen, Schlafstörungen, Kopf- und Magenschmerzen, Albträumen, einem verstärkten Misstrauen gegenüber anderen sowie zum Teil starken Einschränkungen in sozialen Lebensbereichen. 

Stalking-Opfer sollten möglichst frühzeitig gegen die Belästigung vorgehen und sich Unterstützung suchen.

Handlungsmöglichkeiten in 4 Schritten:

Abstinenz - Dem Täter sollte nur einmal, dafür aber unmissverständlich, erklärt werden, dass kein Kontakt gewünscht wird. Danach sind folgende Schritte von zentraler Bedeutung:

  • Konsequentes Vermeiden jeglichen Kontakts mit dem Stalker
  • Ignorieren jeglicher Kontaktangebote
  • Verweigern von Waren, die nicht bestellt wurden
  • Maßnahmen bei Telefonterror, z.B. Nummer wechseln und als Geheimnummer beantragen, Fangschaltung beantragen
  • Maßnahmen gegen das Ausspähen treffen, z.B. Accounts wechseln und präventiv öfter Passwörter von Mail-Accounts, Computern oder Smartphones erneuern, Geräte auf Spyware untersuchen lasse

Transparenz - Das soziale Umfeld (Freunde, Freundinnen, Nachbarn, Familie, Arbeitskollegen etc.) über die Belästigung in Kenntnis setzen und sie darum bitten, keine Informationen über die Betroffene herauszugeben. Dieser Schritt hat zwei Ziele: Zum einen soll vermieden werden, dass die dritten Personen unwissentlich Informationen an den Stalker weitergeben, zum anderen schützt es die betroffene Person, wenn beispielsweise Nachbarn um die Belästigung wissen. Sie können so auch als Zeugen fungieren.

Dokumentation - Durch eine Dokumentation kann der Stalking-Verlauf rekonstruiert werden. Sie kann bei rechtlichen Schritten als Beweismittel dienen. Folgende Schritte sind sinnvoll:

  • In einem Tagebuch alle Kontaktaufnahmen, Nachstellungen etc. dokumentieren (Tag, Uhrzeit, Vorkommnis, gegebenenfalls Zeugen)
  • SMS, E-Mails, Briefe aufbewahren
  • Anrufe auf dem Anrufbeantworter speichern

Konsequenz - Manchen Betroffenen fällt es schwer, auf die Belästigung des Täters nicht zu reagieren. Es ist aber zwingend notwendig, dass alle Hinweise konsequent befolgt werden. Die Betroffenen erleben das Gefühl, nicht mehr ohnmächtig ausgeliefert zu sein, sondern zu handeln und in Aktion zu treten. Die Erfahrung zeigt: Je stärker das Opfer wird, desto geringer kann nach einiger Zeit die Macht des Stalkers werden.

 

Stalking ist strafbar! Im März 2017 gab es eine wichtige gesetzliche Neuregelung des Stalkingparagraphs. Stalking-Opfer müssen künftig nicht mehr ihr Leben änderen, bevor ihre Stalker verurteilt werden. Bislang musste nachgewiesen werden, dass das Leben von Opfern durch Stalking schwerwiegend beeinträchtigt ist, etwa wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder die Arbeitsstelle gewechselt hat. Jetzt reicht es für eine Bestrafung aus, dass die Handlungen des Täters objektiv dazu geignet sind, bei Betroffenen eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. Stalking ist jetzt auch dann strafbar, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Tätern drohen bis zu 3 Jahre Haft.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Landesinitiative Stalking NRW e.V.