Ihre Sicherheitsplanung

Gefährliche Angriffe lassen sich in gewalttätigen Beziehungen nie völlig ausschließen. Sie haben aber verschiedene Möglichkeiten, um die Sicherheit für sich und ihre Kinder zu erhöhen.

Je nachdem, ob Sie sich entscheiden, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen oder weiter mit ihm zusammen zu leben, können unterschiedliche Sicherheitsaspekte von Bedeutung sein.

Was können Sie tun, wenn Sie mit ihrem gewalttätigen Partner noch zusammenleben

  • Finden Sie heraus, welches die sichersten Orte in Ihrer Wohnung sind: Welche Zimmer sind abschließbar? Von wo können Sie am besten fliehen? In welchen Räumen hat Ihr Handy Empfang? Meiden Sie die Küche als Fluchtraum!
  • Wenn Sie befürchten, dass Ihr Partner gewalttätig werden könnte, suchen Sie einen dieser Räume auf. Noch besser wäre es, die Wohnung zu verlassen!
  • Lernen Sie Telefonnummern (Polizei, Notruf, Frauenhaus, Nachbarn, FreundInnen) auswendig oder schreiben Sie die Nummern auf einen kleinen Zettel, den Sie gut versteckt aber jederzeit zugänglich aufbewahren (z.B. im Geldbeutel).
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy immer betriebsbereit ist. Der Polizeinotruf ist kostenlos und funktioniert auch bei Handys, die kein Guthaben mehr haben.
  • Sie können sich einen persönlichen Sicherheitsplan erstellen.
  • Lassen Sie sich nicht von Ihrem Umfeld isolieren! Pflegen Sie Kontakte zur Nachbarschaft, zu Verwandten, Freundinnen, Eltern von Mitschüler/-innen Ihrer Kinder usw.
  • Erfinden Sie plausible Gründe, die Wohnung zu verschiedenen Zeitpunkten tagsüber oder abends zu verlassen, um ihn daran zu gewöhnen, dass Sie nicht immer da sind.
  • Informieren Sie vertraute Menschen über Ihre Situation. Verabreden Sie mit ihnen ein Zeichen für den Fall, dass Sie Hilfe brauchen (z.B. den Nachbarn sagen, dass sie die Polizei rufen sollen, wenn Sie „Hilfe“ rufen oder ein Codewort ausmachen, dass Sie einer Freundin am Telefon sagen können, damit diese die Polizei holt).
  • Sagen Sie Ihren Kindern, dass es wichtig ist, sich in Sicherheit zu bringen, wenn irgendjemand gewalttätig ist.
  • Üben Sie mit Ihren Kindern, wie diese Hilfe holen können (Notruf 110). Sagen Sie Ihnen, dass Sie sich aus der Gewalt zwischen Ihnen und Ihrem Partner heraushalten sollen. Verabreden Sie ein Signal oder ein Codewort, bei dem sie die Wohnung verlassen und Hilfe holen sollen. Üben Sie mit ihnen, die Wohnung schnell und sicher zu verlassen.
  • Schließen Sie gefährliche Gegenstände (Messer, Werkzeuge, Waffen etc.) weg.
  • Tragen Sie keine Halstücher oder langen Halsketten, die Ihr Partner benutzen kann, um Sie zu würgen.
  • Dokumentieren Sie alle Gewalttätigkeiten und Bedrohungen schriftlich mit Datum, dem Hergang, den Verletzungen und möglichen Zeugen.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, ziehen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt ins Vertrauen, erzählen Sie von der Gewalt und lassen Sie alle erlittenen Misshandlungen dokumentieren.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, holen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder dem Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

 

Was können Sie tun, wenn Sie sich von ihrem gewalttätigen Partner trennen wollen 

  • Lassen Sie sich von einer Fachberatungsstelle unterstützen und beraten, z.B. welche rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich und die Kinder in der Trennungszeit am besten schützen können.
  • Informieren Sie auch andere Personen darüber, was Ihr Partner Ihnen zufügt. Gespräche mit vertrauten Personen und Mitarbeiterinnen einer Beratungsstelle geben Ihnen Mut und Kraft für die notwendigen Schritte. Schweigen hilft nicht Ihnen, sondern dem Täter!
  • Sammeln Sie alle Beweise körperlicher Misshandlungen, wie Fotos und Atteste und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf (bei FreundIn, NachbarIn, Anwältin/ Anwalt). Dokumentieren Sie alle Gewalttätigkeiten und Bedrohungen schriftlich mit Datum, dem Hergang, den Verletzungen und möglichen Zeugen. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.
  • Klären Sie, ob Sie eine Wohnungszuweisung beantragen wollen (z.B. mit Hilfe einer Beratungsstelle oder einer Anwältin) oder bei wem Sie und die Kinder bleiben wollen (FreundIn, Verwandte, Frauenhaus...)  
  • Deponieren Sie einen Sicherheitskoffer, in den Sie alle wichtigen Unterlagen und genügend Kleidung für sich und ihre Kinder packen an einer sicheren Stelle, am besten außerhalb der Wohnung, damit Sie im Falle einer Flucht das Wichtigste dabeihaben.
  • Eröffnen Sie ein eigenes Konto.

 

Was können Sie tun, wenn Sie sich getrennt haben und in ihrer alten Wohnung bleiben

Gewalttätige Partner sind so gut wie nie bereit, freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Dies kann aber durch eine polizeiliche Wegweisung, eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz oder eine Zuweisung der Ehewohnung über das Familiengericht erzwungen werden. Beachten Sie danach folgende Sicherheitshinweise:

  • Wechseln Sie die Schlösser aus.
  • Ändern Sie Ihre Telefonnummer und verzichten Sie auf einen Telefonbucheintrag. Nutzen Sie die Rufnummernunterdrückung. Außerdem gibt es die Möglichkeit Anrufer abzuweisen, die ihre eigene Rufnummer unterdrückt haben.
  • Beantragen Sie bei Belästigungen mit anwaltlicher Hilfe ein Kontakt- und Annäherungsverbot (Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz), die dem Täter u.a. das Betreten der Wohnung untersagt.
  • Geben Sie eine Kopie der Schutzanordnungen dem Kindergarten/ der Schule und der nächsten Polizeidienststelle. Haben Sie immer eine Kopie bei sich, falls Sie sich von unterwegs Hilfe durch die Polizei holen müssen.
  • Informieren Sie Schulen, Freundinnen und Freunde, Nachbarschaft und Ihre Arbeitsstelle, dass Sie eine Wohnungszuweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben.
  • Rufen Sie bei Verstößen sofort die Polizei.
  • Informieren Sie Ihre Kinder über die Wohnungszuweisung und die Schutzanordnungen und erklären Sie ihnen entsprechend ihrem Alter die Bedeutung.
  • Beantragen Sie das über Ihre Anwältin das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und ggf. auch das Sorgerecht für Ihre Kinder.

 

Was können Sie tun, wenn Sie sich getrennt haben und in einer neuen Wohnung leben

Lesen Sie im vorigen Kapitel nach, da viele der dort genannten Tipps und Sicherheitsvorkehrungen auch für den Fall gelten, dass Sie weiter in Ihrer alten Wohnung leben. Zusätzlich gilt:

  • Seien Sie vorsichtig, wem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer mitteilen. Sie können bei der Anmeldung Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt verlangen, dass Ihre Adresse nicht herausgegeben wird (Auskunftssperre).
  • Weisen Sie Ihre Vertragspartner (Strom, Wasser etc.) darauf hin, dass Ihre Adresse geheim bleiben muss!
  • Lassen Sie beim Nachsendeantrag ihre Post an eine andere Adresse schicken, z.B. an eine Freundin oder an ein gemietetes Postfach.
  • Wenn möglich, kommen Sie nicht jeden Tag zur gleichen Zeit zur Arbeit bzw. gehen nicht regelmäßig zur gleichen Zeit nach Hause. Richten Sie Ihr Kommen und Gehen so ein, dass immer viele Menschen anwesend sind.
  • Sagen Sie den Personen, die Ihre Kinder betreuen, wer sie abholen darf und wer nicht.
  • Ändern Sie Ihre regelmäßigen Termine, von denen der Täter weiß.
  • Kaufen Sie nicht in den gewohnten Geschäften ein. Besuchen Sie andere soziale Treffpunkte und achten Sie darauf, nicht alleine zu sein.