Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung hat viele Facetten. Dazu gehören verbale, nonverbale, offene und versteckte Übergriffe wie z.B.:
- anzügliche Bemerkungen über das Aussehen
- sexuelles Verhalten
- nicht gewünschter Körperkontakt
- unerwartetes Berühren an der Brust oder im Genitalbereich
- Erzählen von anzüglichen Witzen
- Zeigen von pornographischen Darstellungen
- Androhen von beruflichen Nachteilen, wenn sexuellen Handlungen nicht nachgekommen wird
- Versprechen von beruflichen Vorteilen, wenn sexuellen Handlungen nachgekommen wird
- Aufforderung oder Nötigung zu sexuellen Handlungen
- Ignorieren von Abwehrverhalten
Sexuelle Belästigung ist immer einseitig und passiert auf Kosten der Selbstbestimmung und gegen den Willen der Frau! Es geht um eine Manipulation und Unterwerfung der Frau.
Eine offene Abwehr, möglichst im Beisein anderer, ist die wirksamste Reaktion auf sexuelle Belästigung. Weisen Sie alles zurück, was Sie als sexuell beleidigend und abwertend empfinden. Dabei ist Ihr subjektives Empfinden ausschlaggebend. Ein Ignorieren der Übergriffe wird oft als Zustimmung gewertet. Wenden Sie sich in jedem Fall an eine Person ihres Vertrauens. Dokumentieren Sie die Vorfälle. Dies kann später als Beweismittel verwendet werden. Wenden Sie sich an den Arbeitgeber, an die Dienstvorgesetzten oder den Betriebsrat. Diese haben die Pflicht, die Beschwerde zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
